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Die Abrechnung.
Privatversicherte | Beihilfe
Die Kosten für Psychotherapie werden in der Regel nach Antragstellung und möglicher Bewilligung durch einen Gutachter von der privaten Krankenversicherung oder Beihilfe erstattet. Die ersten Sitzungen, die sogenannten probatorischen Sitzungen, bezahlen die privaten Kassen in der Regel ohne vorherige Bewilligung.
Die Abrechnung erfolgt gemäß der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP). Für die Abrechnung arbeite ich mit dem PVS Abrechnungsservice zusammen. Alle Informationen erhalten Sie im Erstgespräch.
Gesetzliche Versicherung
In meiner Praxis ist die Abrechnung mit der gesetzlichen Krankenkasse möglich. Für Termine können Sie sich in der telefonischen Sprechstunde oder per Kontaktformular an mich wenden. Aktuell habe ich noch Kapazitäten zur Verfügung. Die Kosten für ein Erstgespräch zum Kennenlernen sowie alle weiteren Termine übernimmt die Krankenkasse.
Supervision
Ich biete Supervisionen für Kolleginnen und Kollegen in Fachweiterbildung an, Einrichtungen, Kliniken und Unternehmen. Bitte sprechen Sie mich in Bezug auf Ihr Anliegen an.
Selbstzahler
Sie können meine Leistungen auch als Selbstzahler in Anspruch nehmen. Die Abrechnung erfolgt gemäß der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).
Ich berate Sie hierzu gerne.
Bitte nutzen Sie für eine Terminanfrage das Kontaktformular, die telefonische Sprechzeit meiner Praxis oder buchen als gesetzlich versicherter Patient/in selbst einen Termin zum Erstgespräch online bei der 116117: https://www.eterminservice.de/terminservice
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Telefonische Sprechzeiten:
Jeden Mittwoch 13:00 - 16:00 Uhr
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Praxis Sabrina Blume
Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin
0151 | 546 44 309
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